Aktuelles

 

Hallo liebe Gartenfreunde,

das Gartenjahr 2023 beginnt wieder. Am 01.04.2023 wird das Wasser wieder angestellt. Damit es nicht unnötigen Schäden kommt, lassen Sie bitte die Absperrhähne zu und öffnen diese erst nach der Wiederinbetriebnahme der Wasseranlage.

Zu diesem Termin am 01.04.23 werden zusätzlich zur Wasseranstellung an fast allen Gartenparzellen die Wasserpatronenausgetauscht. Nach dem Austausch der Wasserpatronen werden wir das Wasser anstellen und uns kurz einen überblick verschaffen ob es irgendwo evtl. einen Wasserschaden gibt.

Der Vorstand 23.03.23

 

 

Sehr geehrte Pächterinnen und Pächter,

aus gegebenem Anlass möchte wir Sie nochmals auf § 8 Absatz 9 + 16 der Gartenordnung aufmerksam machen.

Gartenordnung §8

Abs.9 Mobile Planschbecken mit einer Gesamtgröße von nicht mehr als max. Ø 3,50 m oder max. 10 m² und einer Seitenhöhe von max. 1,00 m können in der Zeit von Mai bis September aufgestellt werden. Von Oktober bis April sind die Planschbecken zu entfernen. Das Einlassen der Becken in den Boden und chemische Mittel zur Wasseraufbereitung sind verboten.

Abs.16 Trampoline mit einem Außendurchmesser von max. 3,00 m dürfen in der Zeit von Mai bis September aufgestellt werden.Von Oktober bis April sind die Trampoline zu entfernen.

Stand 13.11.2022